Das Bewertungsgesetz wurde zugunsten des zertifizierten Immobiliensachverständigen geändert
Sylt, im August 2021
ERNEUT HAT DER GESETZGEBER MIT EINER GESETZESÄNDERUNG DEN DIN 17024-ZERTIFIZIERTEN IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGEN GESTÄRKT.
Am 23.07.2021 trat die aktuelle Änderung des Bewertungsgesetzes in Kraft. Dabei wurde der § 198 ergänzt, und zwar wie folgt:
„(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
Im Dezember 2019 hatte der BFH entschieden, dass für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten nur die Gutachterausschüsse sowie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Betracht kommen (Urteil II R 9/18 vom 5.12.2019). Darauf hatten jedoch die obersten Finanzbehörden der Länder einen Nichtanwendungserlass erklärt.
Nunmehr hat das Bundesministerium für Finanzen mit seinem Gesetzentwurf zur Ergänzung des § 198 Bewertungsgesetz (BewG) reagiert, um gesetzlich zu regeln, dass zur Festsetzung des niedrigeren gemeinen Werts auch Gutachten von Sachverständigen herangezogen werden können, die über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 verfügen.
Damit ist jetzt auch in diesem Fall gesetzlich klargestellt, dass Gutachten zertifizierter Immobiliensachverständiger nicht nur bei der Finanzverwaltung, sondern auch bei den Finanzgerichten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können. Mit der Gesetzesänderung wird die hohe Reputation des DIN 17024-zertifizierten Sachverständigen weiter gefestigt.
WAS BEDEUTET DAS?
1. Es geht insbesondere um den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes mittels Verkehrswertgutachtens. Das ist insbesondere wichtig für die Berechnung der Erbschaftssteuer, denn oftmals setzt das Finanzamt einen zu hohen Wert für geerbte Immobilien an – und verlangt damit zu hohe Erbschaftssteuern.
2. Mit der Änderung wird nun auch gesetzlich geregelt, dass Gutachten von DIN 17024-zertifizierten Sachverständigen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes geeignet sind.
3. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, so erwägen Sie, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um nicht zu viel Erbschaftssteuer zu zahlen.
Die Hintergründe
2009 war ein entscheidendes Jahr im Sachverständigenwesen, denn das langjährige Monopol der Kammern, Sachverständige zu berufen und zu überwachen, wurde aufgehoben.
Deutschland erließ ein Gesetz zur Umsetzung von EU-Recht und ergänzte den § 36 der Gewerbeordnung durch § 36a GewO. Bis dahin sicherte nämlich der § 36 der Gewerbeordnung die hoheitliche Stellung der Kammern bei der Auswahl und Ernennung von öffentlich bestellten Sachverständigen ab.
Die Konsequenzen für das Sachverständigenwesen waren und sind gravierend. Denn neben den Kammern können sich Sachverständige nun auch von einer dafür akkreditieren Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren lassen.
Nunmehr gibt es in Deutschland zwei gleichwertige Systeme: Die öffentliche Bestellung nach §36 GewO durch eine Kammer und die Zertifizierung nach ISO 17024 durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle.
Weitere Gesetzesänderungen folgten und festigten weiter die Stellung des nach DIN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen. Im Bewertungsgesetz, in der Erbschaftssteuerichtlinie, im Investmentgesetz sowie im Pfandbriefgesetz wurde die ausschließliche Zuständigkeit von öffentlich bestellten Sachverständigen gestrichen.
zertifizierung nach DIN ISO 17024 – weltweit anerkannt
Die ISO 17024 ist eine weltweit anerkannte und durch internationale Verträge vereinbarte Norm. Sie zielt darauf ab, die fachliche und persönliche Kompetenz der zertifizierten Person zu bestätigen und regelmäßig zu überwachen.
Dies geschieht über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse, Arbeitsproben, Prüfungen und Weiterbildungsnachweise, die regelmäßig zu erbringen sind, und zwar vor einer speziell dafür akkreditierten Zertifizierungsstelle. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr beauftragter Immobiliensachverständiger die DIN 17024- Zertifizierung hat (und nicht irgendeine), denn nur die garantiert Qualität und Anerkennung!
Fazit
- Mit der aktuellen Änderung des Bewertungsgesetzes wird die Gleichstellung des DIN 17024-zertifizierten Sachhverständigen mit dem öffentlich bestellten konsequent weiter gesetzlich verankert.
- Die hohe Qualität und Reputation eines zertifizieren Sachverständigen ist vor allem mit der strengen und einheitlichen Überprüfung und regelmäßigen Überwachung seiner Leistungen begründet (die übrigens von einem öffentlich bestellten Sachverständigen nicht erbracht werden müssen!)
- International ist vor allem die DIN 17024 gefragt und anerkannt.
