Immobiliengutachten für Sylt, St. Peter Ording, Amrum und Föhr - für faire Lösungen vor allem in schwierigen Situationen.
Scheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung
Vor allem in schwierigen Situationen helfen die nüchternen Zahlen, Daten und Fakten eines unparteiischen Immobiliensachverständigen zu guten Lösungen für alle Beteiligten.
Beauftragen Sie bei familiären Auseinandersetzungen, wo es (auch) um Immobilien geht, möglichst schnell einen Immobiliensachverständigen, ein Verkehrswertgutachten zu erstellen. Das spart am Ende allen Beteiligten viel Geld, viel Zeit und – last but not least – viele Nerven.
Wenn Sie ein Immobiliengutachten für Sylt und Nordfriesland brauchen, so sind wir gern Ihr Ansprechpartner.
Wir sind zertifiziert nach DIN/ISO 17024 als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Unsere Gutachten werden daher von allen Gerichten voll anerkannt.
Übrigens: Auf die Anerkennung unserer Immobiliengutachten (also nicht unserer im Speziellen sondern die eines DIN-17024 zertifizierten Immobiliensachverständigen) hat der Gesetzgeber kürzlich erneut mit einer Änderung des Bewertungsgesetzes hingewirkt.
Immobilien im Betriebsvermögen
Wenn Sie Ihre Immobilien auf Sylt und an der Nordseeküste als Betriebsvermögen organisiert haben (zum Beispiel weil Sie gewerblich vermieten oder aus Gründen der Vermögensstrukturierung), kann es ebenfalls Situationen geben, wo ein Verkehrswertgutachten für die nötige Klarheit sorgt.
Zum Beispiel:
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Transaktionen zwischen Privat- und Betriebsvermögen
- Bewertung von Anteilswerten
- für steuerliche und bilanzielle Zwecke
Wir besprechen in diesen und ähnlichen Fällen Ziel und Aufgabe einer Immobilienbewertung mit Ihnen vor Auftragserteilung.
Rufen Sie uns an (Tel. +49 4651 967 4574)!