Immobilie geerbt?
Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Sylt und Nordfriesland - zum Beispiel im Fall einer Erbschaft.
Warum sollten Sie den Verkehrswert einer geerbten Immobilie kennen?
Bei einer Erbschaft oder Schenkung aber auch allgemein, wenn Eigentum übertragen wird, fallen nun einmal Steuern an.
Das Finanzamt berechnet die Steuern nach dem sogenannten Bedarfswert (§ 151 Bewertungsgesetz). Das Bewertungsgesetz schreibt der Finanzverwaltung ein stark pauschalisiertes und schematisiertes Bewertungsverfahren vor, welches natürlich nicht alle wichtigen und wertrelevanten Umstände berücksichtigen kann.
Das Finanzamt setzt jedoch häufig einen zu hohen Verkehrswert für geerbte Immobilien an.
Kein Wunder: Sie werden es kaum erleben, dass Ihr Finanzamt Ihre geerbte Immobilie besichtigt. Deshalb werden häufig wertmindernde Umstände wie etwa der Gebäudezustand, eine eher durchschnittliche oder einfache Bauweise, vertragliche und bauliche Einschränkungen, häufige Mieterwechsel und Leerstände oder speziell die Lage der Immobilie nicht ausreichend berücksichtigt.
NUTZEN SIE DIE „ÖFFNUNGSKLAUSEL“ UM EINEN EVENTUELL NIEDRIGEREN VERKEHRSWERT ZU BELEGEN
Aus diesem Grund besteht für Sie als Steuerschuldner gemäß §198 Bewertungsgesetz die Möglichkeit, einen eventuell niedrigeren Wert mit einem Verkehrswertgutachten nachzuweisen (das ist die sogenannte „Öffnungsklausel„).
Ein versierter Sachverständiger berücksichtigt dabei alle wertbeeinflussenden Rahmenbedingungen und kann somit gegebenenfalls einen erheblich niedrigeren Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt belegen.
Als DIN/ISO 17024 zertifizierte Sachverständige werden unsere Gutachten von den Finanzbehörden voll anerkannt.
Apropos: Aktuell (Juli 2021) wurde sogar das Bewertungsgesetz angepasst. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Gutachten zertifizierter Sachverständiger nicht nur bei der Finanzverwaltung, sondern auch von den Finanzgerichten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen (Lesen Sie hier die Hintergründe zur Änderung des Bewertungsgesetzes).
Hochpreisige Immobilien führen schnell zu ausgeschöpften Freibeträgen
Insbesondere auf Immobilienmärkten mit sehr hochpreisigen Immobilien, wie Sylt und St. Peter Ording, sind Freibeträge schnell ausgeschöpft, so dass Sie unbedingt von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und die Verkehrswerte der Finanzverwaltung überprüfen lassen sollten.
Übrigens: Die Kosten des Gutachtens können von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.